Auch im Bereich eines gerichtlichen Tätigwerdens hat uns der Gesetzgeber mit dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) den Umfang unserer Vergütung vorgegeben.
Eine umfassende Beratung über die voraussichtlichen Verfahrenskosten, das Kostenrisiko und die Prozesschancen ist für uns im Rahmen des Erstgespräches eine Selbstverständlichkeit. Ebenso die Beratung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.