Übersicht "Einkünfte und Einkommen"

  • Arbeitszeitbetrug am Arbeitsplatz: Wann die Kündigung droht

    Ausgedehnte Pausen zum Rauchen, Small Talk an der Kaffeemaschine oder privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit sind Situationen, die immer wieder in Unternehmen vorkommen. Dieser Artikel klärt, wann ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, wie sich dieser von einem Verstoß abgrenzt und welche Konsequenzen ein derartiges Verhalten haben kann.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Zumutbare Belastung ist schnell überschritten

    Viele Steuerzahler verschenken Geld, weil sie darauf verzichten, ihre sog. anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die zumutbare Belastung – das ist der Eigenanteil, den die Steuerpflichtigen selbst tragen müssen – überschritten ist. Doch der Katalog der abzugsfähigen Positionen ist weitaus größer, als die meisten denken. Es lohnt sich daher häufig, die begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen.

  • Finanzverwaltung klärt wichtige Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

    Nach der Neuregelung in § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) werden rückwirkend nach dem 31. Dezember 2021 erzielte oder getätigte Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Anwendungsschreiben hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

  • Wichtige Klarstellungen der Finanzverwaltung zum häuslichen Arbeitszimmer ab 2023

    Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie modernisiert worden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, ist wie zuvor ein unbegrenzter Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich, alternativ kann eine neue Jahrespauschale von 1.260 € beansprucht werden. Zu den Neuerungen ab 2023 ist aktuell eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF) ergangen.

  • Bundesfinanzhof erleichtert den Abzug von Krankheitskosten bei Behandlung eines Lipödems

    Bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden gelten strenge Anforderungen an den Nachweis der medizinischen Indikation. Krankheitskosten sind in diesem Fall nur als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden kann. Das Gutachten bzw. die Bescheinigung muss vor der Behandlung ausgestellt sein. Nach einem erfreulichen Urteil des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs (BFH), gilt das nicht länger bei Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems.

  • Steuerzahler profitieren von positiver Rechtsprechung zu haushaltsnahen Leistungen

    Das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat jüngst in zwei Urteilen wichtige Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu Gunsten der Steuerzahler geklärt. Es profitieren Mieter und Wohnungseigentümer, die keine Rechnung vom Erbringer der Leistung erhalten, sowie Steuerpflichtige, die Handwerkerleistungen ohne rechtliche Verpflichtung in Auftrag gegeben haben.

  • Inflationsausgleichsprämie - Finanzverwaltung beantwortet Zweifelsfragen

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro einkommensteuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu jetzt wichtige Zweifelsfragen beantwortet.

  • Tarifermäßigung für Abfindungen setzt einheitliche Entschädigung voraus

    Abfindungen an Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis sind schon seit 2006 nicht mehr einkommensteuerfrei. Es kann sich aber um außergewöhnliche Einkünfte handeln, die nur einem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Anwendung der so genannten Fünftelregelung setzt aber insbesondere voraus, dass es zu einer Zusammenballung der Einkünfte kommt. Daran fehlt es grundsätzlich, wenn Teilleistungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlt werden.

  • Höchstes deutsches Steuergericht präzisiert die Anforderungen an eine doppelte Haushaltsführung

    Zugunsten der Steuerzahler hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei einer doppelten Haushaltsführung von Ledigen keine hohen Anforderungen an eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Lebensmittelpunkt zu stellen sind. Es ist insbesondere keine laufende Beteiligung erforderlich. Einmalzahlungen können genügen. Die obersten deutschen Steuerrichter haben damit erfreulicherweise eine erstinstanzliche Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) bestätigt.

  • Neues Anwendungsschreiben zum Versorgungsausgleich nach einer Scheidung

    Das Bundesfinanzministerium hat aktuell in einem Anwendungsschreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung Stellung genommen. Die Anweisung ersetzt das Vorgängerschreiben aus 2010 und ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

  • Verwaltung präzisiert Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist der lineare Abschreibungssatz für neue Wohngebäude ab 2023 von zwei Prozent auf drei Prozent angehoben worden. Nach dem Gesetzesentwurf sollte eigentlich als Kompensation die Option zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gestrichen werden. Dem hat jedoch der Bundesrat widersprochen, so dass es bei der alten Regelung bleibt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daraufhin die Anforderungen an den Nachweis präzisiert.

  • Neue Regeln ab 2023 beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale

    Im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie ist der Abzug der Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der häuslichen Wohnung durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) ab dem Veranlagungszeitraum 2023 modernisiert worden. Auch, was die Homeoffice-Pauschale angeht, gibt es gute Nachrichten: die Vergünstigung ist erheblich ausgeweitet worden.

  • Inflationsausgleichsgesetz soll Mehrbelastungen der Bürger in Grenzen halten

    Um die Folgen der Inflation auszugleichen wurden mit dem „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) der Grundfreibetrag, die übrigen Tarifeckwerte, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.

  • Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses durch die Finanzverwaltung

    Der so genannte Auslandstätigkeitserlass (ATE) enthält Sonderregelungen für die Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten in Ländern, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht, um die deutsche Exportwirtschaft – insbesondere den Anlagenbau – zu fördern. Er ist kürzlich vom Bundesfinanzministerium (BMF) aktualisiert und in vielen Punkten an die heutige Rechtslage angepasst worden. Die Änderungen gelten ab dem Kalenderjahr 2023 beziehungsweise für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2022.

  • Bundesfinanzhof besiegelt Aus für Leasing-Modell bei Einnahmenüberschussrechnung

    Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn nach Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, konnten lange Zeit Steuern sparen, wenn sie einen Firmenwagen über maximal fünf Jahre leasten und im ersten Jahr eine sehr hohe Sonderzahlung vereinbarten. Etwa ab 2018 spielten die Finanzämter bei dem Steuersparmodell dann nicht mehr mit. Zu Recht wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat.

  • Ab Oktober 2022 bleiben für einen Minijobber 520 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei

    In einem Minijob können ab Oktober 2022 im Monat bis zu 520 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei verdient werden. Zuvor waren es 450 Euro monatlich. Wie bisher wird eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) fällig. Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt.

  • Steuerabzug bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen ausländischen Künstlern und Sportlern

    Dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Vergütungsgläubiger. Das gilt insb. für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen sowie deren inländische Verwertung erzielt werden. Aber auch bei inländischen Einkünften von ausländischen Lizenzgebern und Aufsichtsräten greift der Steuerabzug.

  • Energiepreispauschale von 300 Euro an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen

    Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23. Mai 2022 hat die neue Bundesregierung auf die derzeitigen kräftigen Preiserhöhungen – insbesondere im Energiebereich – als Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine reagiert. Eine Maßnahme ist die Auszahlung einer einmaligen Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro brutto an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Die Pauschale ist ist in der Regel steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.

  • Schnelle und unbürokratische Steuervorteile für alle Bürger dank Steuerentlastungsgesetz 2022

    Angesichts von deutlichen Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich will die Bundesregierung mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 die Bürger und Bürgerinnen zielgerichtet entlasten. Der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen widmen wir einen eigenen Beitrag. Nachfolgend informieren wir Sie über die weiteren Erleichterungen, die bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.

  • Aktuelle Neuerungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

    Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz will die Bundesregierung Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie so gut wie möglich abzumildern. Die Wirtschaft soll stabilisiert und die Konjunktur gestärkt werden.

  • Aufdeckung der stillen Reserven lässt sich durch eine Rücklage für Ersatzbeschaffung vermeiden

    In bestimmten Fällen kann nach den amtlichen Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) die Verwirklichung eines Gewinns, der aus der Aufdeckung der stillen Reserven resultiert, durch die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung vermieden werden. Die dabei maßgeblichen Reinvestitionsfristen sind im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie von der Finanzverwaltung verlängert worden.

  • Kostenlose Anrufungsauskunft schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit

    Mit der Anrufungsauskunft steht Arbeitgebern und Steuerzahlern ein sehr lohnenswertes Instrument zur Verfügung, das ein hohes Maß an Rechtssicherheit schafft und unkalkulierbare finanzielle Risiken ausschließt. Die Anrufungsauskunft ist stets gebührenfrei. Im Auskunftsantrag sind konkrete Rechtsfragen darzulegen, die für den Einzelfall von Bedeutung sind. Hat der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft eingeholt und ist er danach verfahren, ist das Betriebsstättenfinanzamt im Lohnsteuer-Abzugsverfahren daran gebunden.

  • Steuerliche Erleichterungen bei Spenden zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

    Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Die vielen aus der Ukraine in der Europäischen Union Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Abzug von Spenden geregelt, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geleistet werden.

  • Steuerliche Erleichterungen bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

    Zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zahlreiche steuerliche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

  • Aufgrund der mickrigen Pauschale lohnt bei übrigen Sonderausgaben ein Einzelnachweis fast immer

    Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Beiträge zur Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen können bei der Einkommensteuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwand“, weitere Altersvorsorgebeiträge (zu sog. Riester-Verträgen) mit der „Anlage AV“ geltend gemacht werden. Übrige Sonderausgaben sind in der „Anlage Sonderausgaben“ einzutragen. Für sie wird einschließlich des Schulgeldes (anzugeben in der „Anlage Kind“) nur ein mickriger Pauschbetrag von insgesamt 36 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartner von 72 €) berücksichtigt, wenn keine höheren Aufwendungen geltend gemacht werden. Ein Einzelnachweis lohnt daher fast immer.

  • Finanzverwaltung beantwortet wichtige Zweifelsfragen zur Gewährung von Forschungszulagen

    Das Bundesfinanzministerium hat in einer umfassenden Verwaltungsanweisung wichtige Zweifelsfragen zur Gewährung von Forschungszulagen nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG) beantwortet. Wichtig ist insbesondere die Klarstellung, dass die Zulage nicht steuerpflichtig ist.

  • Pauschale Besteuerung von Freikarten nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG)

    Im Geschäftsleben werden häufig Eintrittskarten zu Veranstaltungen kostenlos an Kunden oder Geschäftspartner verschenkt, um die Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern. Auch sportliche oder kulturelle Einrichtungen geben oft Freikarten an Journalisten, Politiker sowie eigene Arbeitnehmer ab. Die Annahme einer Freikarte kann beim Empfänger als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Sachzuwendung pauschal zu besteuern.

  • Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2022

    Bei Ihrer Steuerplanung für 2022 müssen die Steuerpflichtigen zahlreiche Neuerungen beachten. Zum Ende der letzten Legislaturperiode hatte die alte Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nämlich im Eiltempo zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen verabschiedet.

  • Viele Steuerzahler verschenken bei außergewöhnlichen Belastungen bares Geld

    Viele Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie bei ihrer Steuererklärung darauf verzichten, ihre anderen außergewöhnlichen Belastungen geltend zu machen. Das Finanzamt beteiligt sich zwar nur, wenn die sog. zumutbare Belastung überschritten ist. Bei hohen Krankheits- oder Kurkosten, einem Sterbefall in der Familie oder einem Hochwasserschaden ist der Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, jedoch schnell überschritten. Es lohnt sich daher häufig, die begünstigten Privatausgaben zusammenzustellen.

  • Neue Vorgaben der Finanzverwaltung für Pendlerpauschalen bei Fahrten zur Arbeit

    Die Anhebung der Entfernungspauschalen für Fernpendler ab 2021 durch das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Anlass genommen, seine Verwaltungsanweisung aus 2013 zur sog. Pendlerpauschale zu erneuern. Wir machen Sie mit den aktuellen Regelungen zum Abzug von Werbungskosten bei den Fahrten zur Arbeit vertraut.

  • Nachbarschaftliche Hilfsleistungen unterliegen regelmäßig nicht der Einkommensteuer

    Wer aus privaten Motiven (wie zum Beispiel bei einer langjährigen Nachbarschaft sowie bei freundschaftlicher Verbundenheit) eine Hilfeleistung erbringt und hierfür eine Vergütung erhält, muss diese regelmäßig nicht versteuern. Vorausgesetzt, es handelt sich nach dem Gesamtbild der Umstände nicht um Leistungen, die typischerweise im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erbracht werden beziehungsweise eine Gegenleistung auslösen.

  • Neue Details zur Pendlerpauschale beim Aufsuchen eines Sammelpunkts

    Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt die Anwendung der Entfernungspauschale bei Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt voraus, dass der Arbeitnehmer den Ort zur Aufnahme der Arbeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zum einen typischerweise arbeitstäglich (und nicht nur fahrtäglich) und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat.

  • Finanzverwaltung klärt wichtige Zweifelsfragen zur Homeoffice-Pauschale und zum Arbeitszimmer

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat wichtige Zweifelsfragen zur Anwendung der Regelungen in Paragraf 4 Absatz 5 Nummer 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale in der Corona-Pandemie beantwortet. Für die Praxis ist insbesondere von Bedeutung, dass kein anderer Arbeitsplatz auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen des Gesundheitsschutzes (Vermeidung von Kontakten mit Kollegen) zu Hause gearbeitet hat. Eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich.

  • Mitarbeiter profitieren von Steuervorteilen für Beteiligungen

    Die steuerlichen Vergünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen sind durch das Fondsstandortgesetz bereits ab dem 1. Juli 2021 erheblich ausgeweitet worden. Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auf 1.440 Euro p.a. angehoben worden. Eine erhebliche Erleichterung bringt zudem die neue Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen in § 19a EStG. Danach wird (in unbegrenzter Höhe) ein Besteuerungsaufschub gewährt.

  • Bundesfinanzministerium ermöglicht Sachspenden ohne umsatzsteuerliche Nachteile

    Viele Unternehmen haben sich Initiativen wie „Spenden statt vernichten“ nicht angeschlossen, weil sie umsatzsteuerliche Nachteile gefürchtet haben. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium eine pragmatische Lösung gefunden. Diese gilt unabhängig von der Corona-Krise. Für Spenden von Waren an steuerbegünstigte Organisationen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 gibt es zudem eine großzügige Billigkeitsregelung.

  • Bei der Überlassung von Fahrrädern an Mitarbeiter winken interessante Steuervorteile

    Immer mehr Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern (Elektro-)Fahrräder, die privat genutzt werden dürfen. Das ist nicht nur aus Umweltschutzgesichtspunkten eine gute Idee, sondern kann sich auch steuerlich lohnen. Die lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung ist allerdings sehr unübersichtlich. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

  • Verwaltung schafft Klarheit bei der Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen

    Mit dem Jahressteuergesetz 2019 war mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 geregelt worden, dass auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld gehören. Lange war unklar, was darunter genau zu verstehen ist. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium genaue Abgrenzungskriterien zwischen Geldleistungen und Sachbezügen definiert.

  • Hard- und Software: Verwaltung erlaubt Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung

    Selbständige und Arbeitnehmer profitieren von einer neuen Sichtweise des Bundesfinanzministeriums. Danach ist die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software typisierend auf ein Jahr festgelegt worden. Das gilt erstmals ab 2021 und ermöglicht eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Bei digitalen Wirtschaftsgütern, die in Vorjahren angeschafft und zum 31. Dezember 2020 noch nicht vollständig abgeschrieben worden sind, kann der Restwert in 2021 komplett als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.

  • Arbeitnehmer und Selbstständige profitieren für 2020 und 2021 von der Home-Office-Pauschale

    Viele Steuerbürger waren (und sind) während der Corona-Pandemie gezwungen, ihrer betrieblichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in ihrer Privatwohnung nachzugehen. Häufig sind dabei die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ist daher eine neue Steuervergünstigung geschaffen worden für alle, die kein häusliches Arbeitszimmer absetzen können oder auf die Geltendmachung verzichten.

  • Finanzverwaltung hat die Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte präzisiert

    Einer der Dreh- und Angelpunkte der Reisekosten-Reform 2014 war die neue gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte. Das Bundesfinanzministerium hatte seinerzeit ein Anwendungsschreiben hierzu herausgegeben. Dieses ist jetzt aktualisiert worden. Die Verwaltung akzeptiert im Ergebnis die jüngste Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts, des Bundesfinanzhofs.

  • Neue Vereinfachungsregelungen der Verwaltung bei doppelter Haushaltsführung

    Allen, die neben ihrer Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort haben, winkt eine erhebliche Steuerersparnis. Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung jetzt Vereinfachungsregelungen veröffentlicht, die die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung erleichtern. Das betrifft die Anforderungen an Haupt- und Zweitwohnungen ebenso wie den Nachweis der beruflichen Veranlassung. Eine großzügige Bagatellregelung gibt es auch, was die Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung angeht.

  • Optimale Wahl der Steuerklasse für Ehegatten, die beide als Arbeitnehmer tätig sind

    Durch die richtige Wahl der Steuerklassenkombination lassen sich unnötig hohe Nachzahlungen oder Erstattungen der Einkommensteuer nach Ablauf des Jahres vermeiden. Dies kann für Ehegatten bedeuten, dass sie bereits während des laufenden Jahres mehr Geld zur Verfügung haben. Zu beachten ist dabei aber auch, dass zahlreiche außersteuerliche Leistungen an das Nettoeinkommen anknüpfen, zum Beispiel die Höhe des Arbeitslosengeldes I.

  • Erhebliche Verbesserungen ab 2021 bei Behinderten-Pauschalen und beim Pflege-Pauschbetrag

    Das neue Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen bringt für die Betroffenen ab 2021 erhebliche Erleichterungen.

  • Nicht jedes Steuersparmodell ist eine unzulässige Steuerumgehung

    Nach Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) kann ein Steuergesetz nicht durch einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen Gestaltung entstanden wäre. Sachbearbeiter und Betriebsprüfer versuchen daher regelmäßig, lukrative Gestaltungen kurzerhand als Missbrauch einzustufen. Vor den Finanzgerichten erleiden sie damit aber oft Schiffbruch.

  • Verträge unter nahen Angehörigen – so sparen Sie Steuern und nutzen Freibeträge

    Angehörigen steht es frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass diese steuerlich möglichst günstig sind. Bei Verträgen mit Verwandten prüfen die Finanzämter jedoch besonders kritisch, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht in erster Linie von familiären Erwägungen bestimmt sind. Wer sich an die Regeln hält, kann allerdings nicht selten eine kräftige Steuerersparnis erzielen.

  • Private Veräußerungsgeschäfte in der Steuererklärung - so sparen Sie!

    Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sind nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung bei Immobilien nicht mehr als zehn Jahre und bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr beträgt (sog. Spekulationsgeschäfte).

  • Vorsicht beim Kurzarbeitergeld

    Durch die Coronakrise im Frühjahr 2020 stieg die Anzahl der Personen in Kurzarbeit zeitweilig über 10 Mio. Arbeitnehmer im April 2020 an. Gesetzesänderungen der Bundesregierung haben den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert. Auch die Höhe der Leistungen wurden angepasst.

  • Steuerentlastungen Corona

  • Corona-Steuerhilfegesetz: Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

    Bei der Sozialversicherung sind Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld seit jeher bis zu 80 Prozent des letzten Nettogehalts beitragsfrei. Nach dem neuen Paragrafen 3 Nummer 28a des Einkommensteuergesetzes sind sie für Lohnzeiträume vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nun auch steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen damit den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte.

  • Kilometerpauschale: Anhebung für Fernpendler ab 2021 | AdvoGarant

    Steuerpflichtige, die einen langen Arbeitsweg zurücklegen müssen, können insbesondere auf dem Land häufig nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen und sind auf ihren Pkw angewiesen. Mit dem ‘Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht‘ ist daher die Entfernungspauschale befristet ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben worden.

  • Steuerbefreiung für Weiterbildungsmaßnahmen | AdvoGarant

    Mit dem so genannten Jahressteuergesetz 2019 ist eine neue Steuerbefreiung in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Nach Paragraf 3 Nummer 19 sind bestimmte Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers ab dem Veranlagungszeitraum 2019 steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Die erstmalige gesetzliche Regelung hat aber nur klarstellenden Charakter und dient der Rechtssicherheit.

  • Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale gem. § 3 EStG | AdvoGarant

    Für nebenberufliche Tätigkeiten kann unter bestimmten Bedingungen alternativ der Übungsleiterfreibetrag nach Paragraf 3 Nummer 26 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 2.400 Euro oder die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro nach Paragraf 3 Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes beansprucht werden.

  • Rentenbesteuerung und Steuerklassen als Rentner

    21 Prozent der Bundesbürger sind älter als 65 Jahre. Insgesamt 17,5 Millionen Menschen befinden sich im wohlverdienten Ruhestand und beziehen Altersrente. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Steuerklasse. Weil es für Rentner keine gesonderten Steuerklassen gibt, ist sie vom Familienstand und der vor dem Renteneintritt gewählten Steuerklasse abhängig.

  • Gewerblichkeit bei Freiberuflern durch Abfärberegelung

    Das Einkommensteuergesetz enthält eine gefährliche Regelung. Die Leistungen einer Personengesellschaft, die neben einer freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, gelten in vollem Umfang als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Es kommt also – anders als bei Einzelkämpfern – zu einer Umqualifizierung der originär freiberuflichen Einkünfte. Die ungewollte Abfärbung kann aber auf einfache Weise verhindert werden.

  • Studienkosten zurückholen mit der Studentensteuererklärung

    Hohe Kosten sollten niemanden von einer akademischen Laufbahn abhalten. Zum Glück springt der Staat für die eine oder andere Ausgabe ein. Alles, was Studenten für die finanzielle Unterstützung tun müssen, ist fleißig Steuererklärungen abgeben. Wer sich die Mühe macht, kann sich einiges vom Fiskus zurückholen – selbst, wenn der Antragsteller noch kein geregeltes Einkommen hat und keine Steuern zahlt. Der Verlustvortrag macht es möglich.

  • Krankheitskosten im Steuerrecht

    Patienten müssen immer mehr Leistungen selbst zahlen. Ein kleiner Trost ist es, dass selbst getragenen Kosten zur Linderung von Krankheiten als ‘andere außergewöhnliche Belastungen‘ geltend gemacht werden können. Sie wirken sich aber nur steuermindernd aus, wenn die zumutbare Belastung überschritten ist. Doch wie lässt sich die zumutbare Belastung berechnen? Zu beachten ist zudem, dass in bestimmten Fällen ein amtsärztliches Gutachten verlangt wird, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt sein muss.

  • Das Arbeitszimmer absetzen - steuerrechtliche Voraussetzungen

    Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zwei Ausnahmen.

  • Neue Steuerbefreiung von Tickets für öffentliche Verkehrsmittel

    Seit 2019 gibt es nach Paragraf 3 Nummer 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine sehr großzügige Steuervergünstigung, die in der Praxis noch wenig genutzt wird. Arbeitgeberleistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind steuerfrei. Arbeitnehmer sollen dadurch animiert werden, ihr Auto stehen zu lassen, um so die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken.

  • Verträge mit Angehörigen eröffnen lukrative Steuerspar-Chancen

    Die Finanzverwaltung prüft zwar bei Verträgen mit Familienangehörigen besonders kritisch, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich die Erzielung von Einkünften betreffen und nicht in erster Linie von familiären Erwägungen bestimmt sind. Wer sich an die Regeln hält, hat jedoch gute Karten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht es Angehörigen nämlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind.

  • Offenbare Unrichtigkeit beim Steuerbescheid

    Ein Steuerbescheid kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann noch geändert werden, wenn die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist. Möglich ist dies beispielsweise bei einer offenbaren Unrichtigkeit.

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz: Steuerliche Veränderungen in der bAV

    Im August 2017 trat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ein Reformpaket in Kraft, mit dem die betriebliche Altersversorgung gefördert und die sozialen Sicherungssysteme entlastet werden sollen.

  • Weihnachtsfeier & Co: So bleiben Zuwendungen für Arbeitnehmer steuerfrei!

    Ob Sommerfest, Betriebsausflug, Karnevalsfest oder Weihnachtsfeier: Lädt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter zur Verbesserung des Betriebsklimas ein, müssen die Arbeitnehmer die Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Arbeitslohn versteuern.

  • Doppelte Haushaltsführung - wo können Sie Steuern sparen?

    Wer aus betrieblichen oder beruflichen Gründen neben seiner Hauptwohnung am Wohnort einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort hat, kann eine kräftige Steuerersparnis erzielen.

  • FATCA

    Was verbirgt sich hinter dem Begriff FATCA? Warum und wie betrifft es Sie als Bankkunden?

  • Neue Regeln der Besteuerung von Abfindungszahlungen bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

  • Selbstanzeige abgeschafft?

    Am 01.01.2015 sind Neuregelungen in der Abgabenordnung in Kraft getreten, welche erneut zu einer Verschärfung des Rechts der Selbstanzeige geführt haben. Experten sprechen von einer faktischen Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Und tatsächlich führt eine Vielzahl der durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zu Abgabenordnung (Bundesgesetzblatt 1 2014, 2415) eingeführten Modifikationen zu einer Erhöhung der Hürden auf dem Weg zur Erlangung von Straffreiheit durch Abgabe einer Selbstanzeige. Andererseits bringt die Gesetzesnovelle aber auch Erleichterungen mit sich.

  • Steuerberatungskosten

    Absetzbarkeit steuerlicher Beratungen: Kann man Steuerberatungskosten absetzen?